Krankenkasse

Chiropraktische Leistungen sind in der Schweiz grundsätzlich durch die gesetzliche Grundversicherung abgedeckt. Sollten Sie im Telmed- oder HMO-Modell versichert sein, brauchen Sie hierfür eine Zuweisung.

Bei Unfällen, Schwangerschaft und Erkrankung bzw Unfall während des Militärdienstes wird über die entsprechende Versicherung abgerechnet. In diesem Fall ist keine Zuweisung nötig.

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